Betriebshaftpflicht für Kameraleute & Fotograf:innen

Spezielles Haftpflicht­konzept für Kameraleute (DoP), Kameraassistent:innen, Fotograf:innen, Videojournalisten und freischaffende Bildprofis. Deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zugefügt werden – schlank, praxisnah, branchengerecht.

Für wen ist die Absicherung gedacht?

  • Kameraleute (DoP), Kameraassistenz (AC), Video-Operator, DIT
  • Fotograf:innen (Presse, Werbung, Portrait, Event, Hochzeit)
  • Videojournalisten (VJ), Content Creator und Beleuchter/Gaffer

Kurz erklärt

  • Berufliche Haftung: Schutz bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten während der beruflichen Tätigkeit (z. B. Stativ fällt um und verletzt jemanden, Beschädigung von Requisiten oder Location).
  • Branchennah: Ausgelegt auf Set, Drehort/Location, Fotostudio, Event und unterwegs.
  • Einfach beantragen: Angebots- und Antragsformular, wir melden uns nach Eingang umgehend.

Leistungsüberblick

  • Deckung für typische Berufsrisiken von Kamera- und Fotoprofis gemäß Bedingungen (z. B. Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden).
  • Optionen für unterschiedliche Vertragsvarianten (mit/ohne Selbstbehalt).
  • Mitversicherte Einschlüsse für bestimmte Tätigkeiten und Konstellationen.
  • Hinweis: Für einige besondere, prämienfreie Einschlüsse kann ein Selbstbehalt gelten. Details ergeben sich aus dem Antrag/Merkblatt.

Praktische Pluspunkte

  • Studentenvorteil: Im ersten Jahr ist ein Nachlass möglich (z. B. für Filmstudenten/Azubis).
  • Privathaftpflicht: Für Inhaber:innen kann eine private Absicherung inkludiert sein.
  • Die konkreten Konditionen nennen wir im Angebot und Antrag.

Angebot anfragen

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Spezialkonzepten für Bildschaffende. Nutzen Sie das Formular – wir senden Ihnen das Angebot zur Betriebshaftpflicht „Tätigkeit Kamera/Foto“ inklusive Antragsunterlagen zu.