Betriebshaftpflicht für Kameraleute & Fotograf:innen
Spezielles Haftpflichtkonzept für Kameraleute (DoP), Kameraassistent:innen, Fotograf:innen, Videojournalisten und freischaffende Bildprofis. Deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zugefügt werden – schlank, praxisnah, branchengerecht.
Für wen ist die Absicherung gedacht?
- Kameraleute (DoP), Kameraassistenz (AC), Video-Operator, DIT
- Fotograf:innen (Presse, Werbung, Portrait, Event, Hochzeit)
- Videojournalisten (VJ), Content Creator und Beleuchter/Gaffer
Kurz erklärt
- Berufliche Haftung: Schutz bei Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten während der beruflichen Tätigkeit (z. B. Stativ fällt um und verletzt jemanden, Beschädigung von Requisiten oder Location).
- Branchennah: Ausgelegt auf Set, Drehort/Location, Fotostudio, Event und unterwegs.
- Einfach beantragen: Angebots- und Antragsformular, wir melden uns nach Eingang umgehend.
Leistungsüberblick
- Deckung für typische Berufsrisiken von Kamera- und Fotoprofis gemäß Bedingungen (z. B. Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden).
- Optionen für unterschiedliche Vertragsvarianten (mit/ohne Selbstbehalt).
- Mitversicherte Einschlüsse für bestimmte Tätigkeiten und Konstellationen.
- Hinweis: Für einige besondere, prämienfreie Einschlüsse kann ein Selbstbehalt gelten. Details ergeben sich aus dem Antrag/Merkblatt.
Praktische Pluspunkte
- Studentenvorteil: Im ersten Jahr ist ein Nachlass möglich (z. B. für Filmstudenten/Azubis).
- Privathaftpflicht: Für Inhaber:innen kann eine private Absicherung inkludiert sein.
- Die konkreten Konditionen nennen wir im Angebot und Antrag.
Angebot anfragen
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Spezialkonzepten für Bildschaffende. Nutzen Sie das Formular – wir senden Ihnen das Angebot zur Betriebshaftpflicht „Tätigkeit Kamera/Foto“ inklusive Antragsunterlagen zu.
