Vermögensschadenhaftpflicht für Film, Foto und Medien

Ein Bild wird ohne die nötigen Nutzungsrechte veröffentlicht. Ein Beitrag ordnet eine Person falsch zu. Ein Auftraggeber fordert Schadenersatz wegen eines Fehlers in Ihrer Arbeit. In solchen Fällen geht es nicht um eine kaputte Kamera oder einen Unfall am Set, sondern um einen reinen finanziellen Schaden.

Dafür vermitteln wir die Vermögensschadenhaftpflicht, kurz VSH. Sie prüft Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzansprüche im vereinbarten Umfang.

Welche Risiken stehen im Mittelpunkt?

  • Urheberrechte: Bilder, Filme, Musik oder Texte werden ohne die erforderlichen Rechte verwendet.
  • Persönlichkeitsrechte: Personen werden ohne ausreichende Einwilligung gezeigt oder falsch dargestellt.
  • Berufliche Fehler: Falsche Zuordnung von Material oder fehlerhafte Beratung verursacht einen finanziellen Schaden.
  • Datenschutz: Aus der beruflichen Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen zivilrechtliche Ansprüche.
Die VSH ergänzt Ihre Betriebshaftpflicht. Sie ersetzt weder die Versicherung Ihrer eigenen Technik noch automatisch eine Cyber- oder Produktionsausfallversicherung.

Ein Angebot passend zu Ihrer Tätigkeit

Fotografen, Filmproduzenten, Postproduktionsbetriebe und Medienunternehmen haben unterschiedliche Aufgaben und Auftraggeber. Wir erfassen deshalb, welche Leistungen Sie erbringen, welche Rechte Sie nutzen und welche Anforderungen Ihre Kunden stellen. Darauf bauen Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Tarifauswahl auf.

KI und Postproduktion mit berücksichtigen

Sie nutzen KI für Bilder, Stimmen, Untertitel oder andere Arbeitsschritte? Beschreiben Sie diese Leistungen in Ihrer Anfrage. Wir berücksichtigen die damit verbundenen Haftungsrisiken bei der Tarifauswahl. Welche KI-bedingten Schäden eingeschlossen sind, muss sich aus dem angebotenen Vertrag ergeben.

Häufige Fragen

Reicht meine Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht betrifft vor allem Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende finanzielle Schäden. Ein finanzieller Schaden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden gehört in die Vermögensschadenhaftpflicht.

Wer hilft, wenn eine Forderung unberechtigt ist?

Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Teil der Haftpflichtleistung. Melden Sie die Forderung mit dem Schreiben des Anspruchstellers und den zugehörigen Unterlagen, damit die Prüfung beginnen kann.

Was benötigen Sie für ein Angebot?

hre Tätigkeitsbeschreibung, Ihren Unternehmenssitz, den Umsatz, wichtige Kundengruppen und das gewünschte Einsatzgebiet. Teilen Sie uns außerdem besondere Anforderungen Ihrer Auftraggeber und die gewünschte Versicherungssumme mit.

Jetzt Vermögensschadenhaftpflicht anfragen

Sichern Sie nicht nur Ihre Technik, sondern auch die finanziellen Folgen beruflicher Fehler ab. Beschreiben Sie uns Ihre Arbeit. Wir erstellen ein Angebot für den passenden Haftpflichtschutz.